Internistische Untersuchungen

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen
  • Hautscrenning Untersuchungen
  • Gesundheits-Checks
  • Untersuchungen für Männer ab dem 65. Lebensjahr zum Ausschluss eines Bauchaortenaneurysmas
  • Manager Check Up Untersuchungen
  • Sonographie des Abdomens
  • Sonographie der Schilddrüse, anderer Weichteile und Gelenke
  • Sonographie-Check
  • Farbdoppler-Echokardiografie
  • Farbdopplersonografische Untersuchungen
  • Tumormarker
  • Reiseimpfberatung

Hausärztliche Versorgung

  • Hausärztliche Grundversorgung mit medizinisch begründeten Hausbuchen
  • Gesundheits-Checks
  • Jugendschutzuntersuchung
  • Untersuchung von bösartigen Veränderungen der Haut
  • Kleine Chirurgie
  • Impfungen
  • Palliativmedizinische Grundversorgung
  • Spirometrie (Lungenfunktionstestung) mit Pulsoxymeter
  • Belastungs EkG (Fahrradergometrie)
  • 24-Stunden-Langzeitblutdruckmessung
  • 24-Stunden-Langzeit-EKG
  • Pulsoxymetrie
  • Führerscheinuntersuchung
  • Sportuntersuchung
  • DMP Programme für Diabetes mellitus, KHK (Koronare Herzerkrankung) COPD und Asthma bronchiale
  • Reha-Anträge
  • Hausmedizinische Betreuung
  • Neuraltherapie

Labor

  • Modernste Labordiagnostik
  • Urinanalyse
  • Drogenscreening
  • Blutgruppenbestimmung
  • Überprüfung des Immunsystems
  • Bestimmung von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen
  • Rheumatologische Diagnostik
  • Stuhltest

Informationen zu Wunschleistungen

Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten.

An dieses Gesetz sind wir Ärzte gebunden.

Es gibt darüber hinaus wünschenswerte und nützliche medizinische Leistungen, die aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die aber medizinisch sinnvoll sind und Ihrem Arzt erlauben, Ihren Gesundheitszustand besser beurteilen zu können.

Diese Wunschleistungen dürfen bislang nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Das heißt, diese Leistungen dürfen nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft erbracht werden.

Diese sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (kurz: IGEL) sind Angebote, zusätzlich eine erweiterte Gesundheitsvorsorge und Therapien in Anspruch zu nehmen. Bei Durchführung von IGEL- Leistungen wird hierüber eine gegenseitige Vereinbarung getroffen.

Über Einzelheiten informiert Sie sehr gerne unser Praxisteam.